Compliance

KYC & AML

Kundenidentifikation und geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten der BKS Bank AG

1. Warum Identifikation erforderlich ist

Die BKS Bank AG ist ein der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) unterliegendes Kreditinstitut (FN 091810s, Landesgericht Klagenfurt). Vor Begründung oder Fortführung eines Geschäftsverhältnisses – einschließlich der Eröffnung eines Mein Geld-Konto fix – sind wir verpflichtet, Kundinnen und Kunden zu identifizieren und geldwäscherechtliche Risiken zu prüfen (Know Your Customer / KYC sowie Anti-Money Laundering / AML).

2. Rechtsrahmen (Österreich)

  • Bankwesengesetz (BWG)
  • Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG)
  • Weitere anwendbare aufsichtsrechtliche Vorgaben der FMA

Aufsicht: Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien. Referenzbescheid (u. a. Verschmelzung): GZ FMA-KI23 5107/0014-SGB/2016 vom 24.05.2016.

3. Typische Schritte im Onboarding

  1. Angabe von Identität und Kontaktdaten (wie im Anfrageformular)
  2. Legitimation anhand amtlicher Ausweisdokumente bzw. zugelassener Identifikationsverfahren
  3. Abklärung von wirtschaftlich Berechtigten, Zweck der Geschäftsbeziehung und Herkunft der Mittel, soweit gesetzlich erforderlich
  4. Risikobewertung und – bei erhöhtem Risiko – verstärkte Sorgfaltspflichten
  5. Dokumentation und Aufbewahrung gemäß gesetzlicher Fristen

4. Was das für Ihre Anfrage bedeutet

Das Absenden des Marketing-Formulars auf dieser Seite ist noch kein Kontoabschluss. Für den Produktabschluss können zusätzliche Unterlagen und Identifikationsschritte verlangt werden. Ohne erfolgreiche KYC/AML-Prüfung kann kein Geschäftsverhältnis begründet werden.

5. Datenschutz

Identifikations- und AML-Daten werden vertraulich und nur zweckgebunden verarbeitet. Details: Datenschutzerklärung.